Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Schulbedingungen

Innung der Feinwerk- und Kältetechnik Mittelfranken – Sitz Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts

1. Anmeldung

1.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit dem vorgesehenen Anmeldeformular (schriftlich oder online). Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, den gebuchten Lehrgang zu besuchen und die festgesetzten Gebühren zu bezahlen.

1.2 Die Anmeldegebühr laut Lehrgangsausschreibung ist mit der Anmeldung zu bezahlen oder zu überweisen.

1.3 Nach Eingang der Anmeldung und der Anmeldegebühr erhält der Teilnehmer eine Aufnahmebestätigung. Diese bestätigt zugleich die Reservierung eines Lehrgangsplatzes. Ist der Lehrgang bereits ausgebucht, wird der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt und darüber schriftlich informiert.

1.4 Die Anmeldung ist bindend. Erfolgt ein Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Zugang von Einladung und Rechnung), entstehen außer der Anmeldegebühr keine Kosten. Danach gelten die in Abschnitt 3 aufgeführten Regelungen.

2. Durchführung der Lehrgänge

2.1 Lehrgänge und Seminare finden grundsätzlich nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt.

2.2 Kommt ein Kurs mangels Beteiligung nicht zustande, wird der Teilnehmer rechtzeitig schriftlich informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet, sofern nicht ein späterer Lehrgang gewählt wird.

2.3 Wird die Durchführung durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen (z. B. Pandemie, Naturkatastrophen) verhindert, kann der Lehrgang unterbrochen oder in angepasster Form fortgeführt werden. Nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.

2.4 Fällt ein Lehrgangstag aus dringendem Grund aus, wird er nachgeholt.

2.5 Teilnahmebescheinigungen werden nur bei regelmäßiger Teilnahme ausgestellt. Fehlzeiten können ggf. an Beihilfeträger gemeldet werden.

3. Rücktritt und Kündigung

3.1 Seminare und Kurzlehrgänge

  • Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei.
  • Rücktritt 13–7 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr.
  • Rücktritt ab 6 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr.
  • Ersatzteilnehmer können jederzeit kostenfrei benannt werden.

3.2 Meistervorbereitungskurse

  • Die Anmeldung gilt für die gesamte Dauer des Lehrgangs.
  • Erfolgt ein Rücktritt nach Ablauf der Frist aus Ziffer 1.4, erhebt der Veranstalter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 500 €.
  • Bei Abbruch, verspätetem Beginn oder Ausschluss wegen ungebührlichen Verhaltens sind die vollen Lehrgangsgebühren fällig.
  • Der Veranstalter kann aus wichtigen Gründen kündigen. Nach Lehrgangsbeginn ist eine Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der ersten 3 Monate möglich, danach jeweils zum Ende der folgenden 3 Monate. Bei Kursen mit Abschnitten ist eine Kündigung auch zum Ende eines Abschnittes möglich.
  • Eine fristlose Kündigung durch den Veranstalter ist bei schwerwiegenden Gründen oder Zahlungsstopp durch Kostenträger zulässig.

3.3 Weiterbildungen / Umschulungen

  • Rücktritts- und Kündigungsfristen richten sich nach den jeweiligen Förder- oder Kostenträgervereinbarungen (z. B. Arbeitsagentur).
  • Soweit keine besonderen Regelungen bestehen, gelten die Bestimmungen gemäß 3.1.

4. Gebühren

4.1 Die Aufnahmegebühr deckt den Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung der Anmeldung.

4.2 Die Lehrgangsgebühr dient der Abgeltung des sachlichen und personellen Aufwandes der Schulungsstätte.

4.3 Gebühren für Lehrmittel können zusätzlich erhoben werden, wenn diese durch die Schulungsstätte bereitgestellt werden. Details stehen in der Lehrgangsbeschreibung.

4.4 Lehrgangsgebühr und ggf. Lehrmittelgebühren sind laut Aufnahmebestätigung fristgerecht einzuzahlen.

5. Staatliche Beihilfen

5.1 Förderanträge (z. B. AFBG/Aufstiegs-BAföG) sind in der Regel vor Kursbeginn durch den Teilnehmer zu stellen.

5.2 Soldaten auf Zeit wenden sich an den zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

5.3 Bei Weiterbildungen/Umschulungen über die Arbeitsagentur gelten deren Förderbedingungen.

6. Unterrichtsort

Die Lehrgänge finden in den vom Veranstalter vorgesehenen Räumen oder – bei Online-Unterricht – über digitale Plattformen (z. B. Microsoft Teams) statt.

7. Nutzung digitaler Medien und Lehrmaterialien

7.1 Bei Online- oder Hybrid-Unterricht verpflichtet sich der Teilnehmer, die bereitgestellten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

7.2 Mitschnitte, Screenshots oder Aufzeichnungen von Unterrichtseinheiten sind nicht gestattet.

7.3 Die ausgehändigten Lehrmaterialien (Skripte, Unterlagen, Präsentationen, digitale Inhalte) sind urheberrechtlich geschützt. Sie bleiben Eigentum der Innung und dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers verwendet werden.

8. Schulordnung

Die Hausordnung der Schulungsstätte ist verbindlich. Verstöße können bis zum Ausschluss vom Lehrgang führen.

9. Haftung

9.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder persönliche Wertgegenstände.

9.2 Eine Haftung für Schäden außerhalb der Schulungsräume sowie für technische Ausfälle (z. B. Strom- oder Internetausfälle) ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gesetzesänderungen gelten automatisch auch für das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

11.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.