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Auffrischungskurs nach DVO 2024/2215
Auffrischungskurs nach DVO 2024/2215
AuffrischungsKurs ChemKlimaschutzV – Schnell und einfach zum neuen Zertifikat!
Sachverständigenbüro Deinhard
- 📅 Di. 01.09.2026
- 📅 Di. 03.11.2026
Mit Inkrafttreten der neuen Chemikalienklimaschutz-Verordnung (DVO 2024/2215) im April 2026 gelten neue Vorgaben für die Gültigkeit und Weiterführung bestehender Sachkundenachweise bzw. Zertifikate. Wer weiterhin Tätigkeiten gemäß ChemKlimaschutzV ausführen möchte, muss künftig rechtzeitig einen Auffrischungskurs absolvieren, um das neue Zertifikat A1 bzw. E zu erhalten oder weiterzuführen.
Inhaber eines Zertifikates sollten Ihr Zertifikat bis zum 12. März 2029 auf ein neues Zertifikat umstellen lassen. Dazu ist ein Auffrischungskurs notwendig, der die inhaltlichen Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Zertifikat (gemäß DVO 2015/2067) abdeckt. Neben Kenntnissen über die aktuelle Gesetzgebung ist hier vor allem der Umgang mit natürlichen Kältemitteln zu nennen. Darauffolgend haben die Zertifikatsinhaber ihre Kenntnisse alle sieben Jahre durch eine Schulung aufzufrischen.
Unser praxisnaher 1-Tages-Kurs bereitet Sie optimal auf die neuen Anforderungen vor. Neben aktuellen gesetzlichen Änderungen erhalten Sie wichtige Zusatzinhalte und Schulungen, die bisher in KAT. I oder KAT. IV-Kursen noch nicht Bestandteil waren.
Nach gesammelten Erfahrungen in den letzten Jahren mit brennbaren Kältemitteln möchten wir gerne anbieten, die Umstellung der Inhaber von Zertifikat KAT. I auf das neue Zertifikat A1 vorzunehmen. Dieses Angebot besteht auch für Inhaber eines Zertifikats KAT. IV, das wir dann auf das aktuelle Zertifikat E umschreiben. Voraussetzung für die Teilnahme ist zusätzlich die entsprechende Selbsterklärung (Beleg über ausreichend Kenntnis und Erfahrung) ausgefüllt vorzulegen.
Für Personen ohne die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen bieten wir weiterführende Seminare mit Praxisbezug an.
Zielgruppe
Dieser Kurs richtet sich an alle, die bereits einen Sachkundenachweis in der Kategorie KAT. I oder KAT. IV besitzen und ihre Qualifikation gemäß der neuen Vorschriften aktualisieren bzw. aufrecht erhalten möchten.
Voraussetzung zur Teilnahme
Erfolgreich abgeschlossener Sachkundelehrgang KAT. I bzw. KAT. IV, eine vollständig ausgefüllte Selbsterklärung sowie die Vorlage des bestehenden Zertifikats bei Anmeldung.
Ihr Nutzen
- – Neue gesetzliche Regelungen – gefiltert und verständlich aufbereitet
- – Erwerb des neuen Zertifikats A1 bzw. E
- – Sicherung Ihrer beruflichen Anerkennung im Kälte- und Klimabereich
- – Kompakte Schulung an nur einem Tag
- – Erweiterung Ihres Wissenstandes
- – Praxisorientierte Inhalte mit erfahrenen Dozenten & Sachverständigen
Schwerpunkte
- – Vermittlung von Inhalten, die den KAT. I vom Zertifikat A1 unterscheiden
- – Vermittlung von Inhalten, die den KAT. IV vom Zertifikat E unterscheiden
- – Das Thema brennbare Kältemittel wird vertieft aufgegriffen
- – Auffrischung und Vermittlung von bestehenden und neuen Gesetzgebungen
- – Versuchsaufbauten zur praxisgerechten Darstellung
Kosten pro Teilnehmer
Hinweis zur Durchführung
Bei nicht ausreichender Anmeldezahl behalten wir uns vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall selbstverständlich vollständig erstattet.
Zweigstraße 11–13 · 90439 Nürnberg · 0911 600097 10 · info@innung-feinwerk-kaeltetechnik-mfr.de
📋 Online-Anmeldung
Verbindliche Anmeldung zum Auffrischungskurs. Wir melden uns in Kürze mit Ihrer Anmeldebestätigung.
