Mechatroniker/in für Kältetechnik
Kälte und Klima da sind wir zu Hause
Berufsbeschreibung
Der Bedarf an kälte- und klimatechnischen Einrichtungen ist groß. In der Computerindustrie zum klimatisieren der Produktions- und Serverräume, in der Metallindustrie zum kühlen und klimatisieren von Werkzeugmaschinen und Produktionsräumen, in der Lebensmittelindustrie, Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln, in der Fischhaltung, in gastronomischen Betrieben, in Blumengeschäften, im medizinischen Bereich und für Forschungsarbeiten in Labors überall in diesen Bereichen werden Mechatroniker/in für Kältetechnik gebraucht.
Je nach Auftrag sind immer wieder neue Lösungen zu erarbeiten. Unterschiedliche Aufgaben, die Ideen, technisches wie handwerkliches Geschick und Wissen verlangen, stellen die Fachleute ständig vor interessante Herausforderungen. Diese werden gemeistert durch den gekonnten Umgang mit Löt- und Bördelgeräten; durch das Wissen um Werkstoffe, Kältemittel und Umweltschutz sowie den gesamten Metallverarbeitungsbereich; durch das selbstständige Montieren von Verdampfern und Wärmeaustauschern, Schaltschränken mit anschließendem justieren der Steuer- und Regeleinheiten.
In der Elektro-, Schallschutz- und Isoliertechnik muss man fit sein. Denn auch in der Kälte- und Klimatechnk spielt die optimale Energienutzung, wie beispielsweise Wärmerückgewinnung, eine erhebliche Rolle.
Die Kälte- und Klimatechnik ist was für coole Köpfe mit geschickten Händen, Verständnis für Technik und Interesse, auch „heiße Eisen“ mit der richtigen Lösung anzupacken.
Ausbildungsablauf
- Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
- Berufsschulunterricht (Blockbeschulung)
- Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in der Innung der Feinwerktechnik
- Grundfertigkeiten der Verbindungstechnik
- Elektro– und Steuerungstechnik in Kälte– und Klimaanlagen Teil 1
- Montage von Anlagen und Systemen
- Umwelt und Ökologie in der Kälte– und Klimatechnik
- Elektro– und Steuerungstechnik in Kälte– und Klimaanlagen Teil 2
- Gesellenprüfung Teil 1 (vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
- Gesellenprüfung Teil 2 (Abschluss mit dem Gesellenbrief / Urkunde)