Über uns

Die Innung – mit über 200 Mitgliedsbetrieben – für den Bezirk Mittelfranken.

Aktuelle Aus­bild­ungs­tätig­keiten der Innung

  • Durchführung aller obligatorischen überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge in den einzelnen Gewerken
  • Durchführung von überbetrieblichen Ausbildungen im Auftrag der Handwerkskammer für Mittelfranken
  • Vorbereitungskurse auf die theoretische und praktische Gesellenprüfung
  • Durchführung von Meistervorbereitungskursen im Teil I der Meisterprüfung in den Gewerken Feinwerkmechaniker, Kälteanlagenbauer
  • Durchführung von Meistervorbereitungskursen im Teil II der Meisterprüfung in den Gewerken Kälteanlagenbauer
  • Durchführung der praktischen Gesellenprüfungen und Meisterprüfungen in den der Innung angeschlossen Gewerken
  • Fachpraktische Ausbildung für die 11. Jahrgangsklassen der Staatlichen Fachoberschulen Nürnberg, Fürth und Erlangen im Metallbereich
  • Fachkraftlehrgänge für Konstrukteur im Formenbau, Fachkraft für Kälte- und Klimatechnik
  • Einstiegsqualifizierung für den Übergang von Schule in Beruf

Die Geschichte der Innung

Im Jahre 1914 wurde die Innung der Feinwerktechnik als Mechanikerinnung gegründet. Sie bemühte sich damals insbesondere um die Problematik der Betriebsgründung nach erfolgter Meisterprüfung, den mühevollen Geschäftsaufbau und die Sicherung und Festigung der einzelnen Mitgliedsbetriebe.

Die Aufgabe der Innung erstreckte sich aber auch bereits damals auf das weite Gebiet der beruflichen Erstausbildung, der beruflichen Weiterbildung und auf die gewerbliche, fachtechnische und betriebswirtschaftliche Ausbildung der Meister, Gesellen und Auszubildenden.

Durch den Zusammenbruch 1945 wurde zunächst die gesamte Berufsorganisation des Handwerks lahmgelegt. Zwangsläufig war aber auch die Innung genötigt, ihre Tätigkeit alsbald wieder aufzunehmen, um die Betriebe in ihrem Aufbau zu unterstützen und lebensfähig zu machen.

Um das gesamte Handwerkswesen und damit besonders die einzelnen Fachinnungen in der Erfüllung der Selbstverwaltungsprobleme weitgehend zu unterstützen und gesetzlich zu statuieren, erließ der Deutsche Bundestag im Jahre 1953 das Gesetz der Handwerksordnung.

Die neuen Aufgaben der Innung lehnten sich stark an die früheren gesetzlichen Bestimmungen des Handwerks an, da sich diese in der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis am besten bewährt hatten. Damit ist nach der Bundeshandwerksordnung die Innung im Jahre 1953 eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ für den Bereich Mittelfranken geworden. Durch die Satzung der Innung wurden deren Aufgaben genau festgelegt.

Bereits im Jahre 1951 wurde von der damaligen Innungsführung erkannt, dass neben der üblichen Innungsbetreuung der Mitglieder, auch eine zusätzliche Unterstützung seitens der Innung für die berufliche Aus- und Weiterbildung unerlässlich ist, um einen qualifizierten Berufsnachwuchs heranzubilden und die Mitarbeiterin den Betrieben entsprechend des ständig steigenden technischen Wissens zu schulen.

Durch die Unterstützung staatlicher und kommunaler Stellen war es damals möglich, im Rahmen des Bundesjugendplanes das Innungshaus in der Bauerngasse zu errichten. Die Mechanikerinnung verfügte somit als eine der ersten Innungen über ein eigenes Gebäude mit Werkstatt und zwei Theorieräumen.

In diesen Ausbildungsräumen wurden Schulabgänger in einem einjährigen Tageskurs „Grundlehrgang Metall“ auf die Lehrzeit vorbereitet. Diese vorgeschulten jungen „Lehrlinge“ erfreuten sich bei den Mitgliedsbetrieben großer Beliebtheit, da sich der Betrieb nicht um die Grundausbildung kümmern musste.

Kurze Zeit später wurden die theoretischen Vorbereitungslehrgänge auf die Gehilfenprüfung eingeführt, die als Abendlehrgänge durchgeführt wurden. Inzwischen sind diese Lehrgänge zu einer ständigen Einrichtung der Innung geworden und werden auch von den Berufsschulen als berufsbegleitende Unterweisung anerkannt und unterstützt.

Nach einem Wechsel in der Innungsgeschäftsführung im Jahre 1976 wurde das Aus- und Fortbildungswesen erheblich verstärkt. Die Innung führte wieder einjährige Grundlehrgänge Metall im Auftrag des Arbeitsamtes Nürnberg durch. Die noch freie Kapazität der Werkstatt und der Lehrsäle wurde an die Städtische Fachoberschule Nürnberg vermietet.

Auch die neue Innungsführung erkannte, dass für eine laufende Anpassung an das ständig fortschreitende technische Wissen eine qualifizierte Aus- und Fortbildung unerlässlich war. Um dem auch Rechnung zu tragen, wurden neue Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geplant. Die Durchführung scheiterte aber an der zu geringen Raumkapazität des damaligen Innungsgebäudes.

Dann erfuhr die Vorstandschaft davon, dass der Gebäudekomplex in der Zweigstraße zum Verkauf stehe. Nach Besichtigung wurde in einer außerordentlichen Vorstandssitzung der Beschluss gefasst, dieses Gebäude zu erwerben. Nachdem noch Mitbewerber am Kauf interessiert waren, musste eine schnelle Entscheidung getroffen werden. Innerhalb von 14 Tagen wurde der Kaufbeschluss durch die Mitgliederversammlung und die Handwerkskammer positiv bestätigt. Somit verfügte die Innung jetzt über 7 Werkstätten und 8 Lehrsäle. Dadurch war es möglich, alle geplanten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen anlaufen zu lassen.

Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung und der Berufe des Handwerks wurde 1992 die „Innung des Mechaniker- und Maschinenbauer-Handwerks für Mittelfranken“ durch Mitgliederbeschluss in „Innung der Feinwerktechnik Mittelfranken“ umbenannt.